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Minimalsteuer für die Immobilienhaltende Unternehmer – der Finanzminister kündigt Änderungen an

2018-04-16
Seit dem 1. Januar 2018, hat jeder Einkommenssteuer- und Körperschaftsteuerpflichtige, der Inhaber einer im Gesetz bestimmten Geschäftsimmobilie[1], deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10 Mio. Zloty übersteigen, eine Steuer in Höhe von 0,035% ihrer Anschaffungskosten monatlich zu entrichten (sog. Minimalsteuer). Das Finanzministerium hat letztens bekanntgegeben, dass in Vereinbarung mit der EU-Kommission beabsichtigt wird, die Regelungen bezüglich der Minimalsteuer zu modifizieren.
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