Möchten Sie über alle Ereignisse in ATA Finance informiert werden?
Sie haben keine Zeit, um den Überblick über unsere Website zu halten?

Melden Sie sich für den Newsletter!

Eine weitere Revolution im Bereich der TP – Dokumentation - Etappe der Begutachtungen wurde beendet

2018-09-26

Am 27. August 2018 wurde auf der Internetseite des Legislationszentrums der Regierung der Bericht über die öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und mancher weiteren Gesetze veröffentlicht, in dem das Finanzministerium Stellung zu den, im Rahmen der Anhörung gemeldeten Bemerkungen nahm.

Eine der wichtigsten, sich aus dem Bericht ergebenden Fragen ist sicherlich die Abschaffung der Pflicht zur Erstellung von Steuerdokumentationen für Transaktionen zwischen inländischen Wirtschaftssubjekten. Die Befreiung von den Dokumentationspflichten hat jedoch ausschließlich die Steuerpflichtigen zu betreffen, die für das gegebene Steuerjahr ein Einkommen aufweisen. Somit, wenn eines der Wirtschaftssubjekte einen Verlust aufweist – findet der Ausschluss keine Anwendung. Das Finanzministerium betont, dass die fehlende Pflicht zur Erstellung der Steuerdokumentation, nicht von der Anwendung von Marktpreisen befreit.

Die angekündigten Änderungen sind positiv einzuschätzen, wenn man berücksichtigt, dass Ziel der Transferpreis-Vorschriften ist, der Gewinnverlagerung zwischen verschiedenen Steuergebieten entgegenzuwirken.

Zu weiteren Bemerkungen die im Rahmen der Anhörung berücksichtigt wurden, gehören u.a.:

  • Verzicht auf die Pläne einer Reduzierung von 30% bis auf 20% des Limits, von dem der Überschuss an Kosten einer Fremdfinanzierung gerechnet wird, bestehend im obligatorischen Ausschluss aus den abzugsfähigen Betriebsausgaben;
  • Benennung, dass die Schätzungsmethoden von Transferpreisen eine Anwendung bei der Überprüfung der Übereinstimmung von Transaktionsbedingungen mit Marktpreisen, und nicht zur Preisermittlung durch die Steuerpflichtigen finden sollen;
  • Präzisierung von Ermittlungsgrundlagen der Wertschwelle von kontrollierten Transaktionen und ihrer Aggregation, wie auch der Umrechnungsweise des Transaktionswertes, wenn keine Zahlung geleistet und keine Rechnung ausgestellt wurde;
  • Benennung von Kriterien, auf deren Grundlage die Behörde die Entscheidung über eine Transaktion oder ihre Recharakterisierung verweigern können wird – sie werden in der Ausführungsverordnung benannt;
  • Präzisierung der Unterzeichnungsweise einer Erklärung über die Erstellung der Steuerdokumentation im Fall einer Gesamtvertretung – die Vorschriften im aktuellen Wortlaut bestimmen nicht, ob in einem solchen Fall die Erklärung entsprechend der Vertretungsweise zu unterzeichnen ist oder ob die Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person genügt;
  • Voraussetzung, dass Auswertungen von Vergleichsdaten, die durch die Steuerpflichtigen nach Maßgabe der seit 2017 geltenden Vorschriften vorgenommen wurden, für einen Zeitraum von nächsten 3 Jahren ihre Gültigkeit behalten.

In Anbetracht der Tatsache, dass das Finanzministerium nach wie vor an dem Entwurf arbeitet, kann sich sein endgültiger Wortlaut von der aktuellen Version unterscheiden. Aus der Berichtsanalyse ergibt sich jedoch, dass viele Bemerkungen und Forderungen die im Laufe der Anhörungen vorgebracht wurden berücksichtigt werden.

Gegenwärtig wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss übergeben.

Anna Skórska, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

Hast Du Fragen an die Autorin?

anna.skorska|atatax.pl| |anna.skorska|atatax.pl