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Die neue Vorlage der USt.-Sätze

2019-09-27

Mit dem am 9. August 2019 in polnischem Gesetzblatt Nr. 1751 veröffentlichtem Gesetz wurden die Änderungen zu dem UStG eingeführt. Die wichtigste und interesanteste Änderung aus Sicht des Steuerpflichtigen ist zweifellos die Einführung der neuen Vorlage der USt.-Sätze. Das Hauptziel der Vorlage soll die Vereinheitlichung der jetzt geltenden Gesetze sein, die den Unternehmern mehrmals Auslegungsprobleme bereitet haben. Durch die Novelle kann es notwendig sein, dass die Steuersätze für einige Waren angepasst werden müssen.

 

Eine der Schlüsseländerungen ist der Übergang von der alten Polnischen Klassifizierung von Produkten und Dienstleistungen (PKWiU 2008) auf entsprechende Kodes der integrierten Nomenklatur - für Waren - und entsprechende Symbole der neuen Klassifizierung - im Fall der Dienstleistungen. Außerdem geht die vereinfachte Vorlage von der detaillierten Klassifizierung ab. Es wird eine allgemeinere Klassifizierung geben, die viele Warenkategorien, die bis jetzt in getrennten Gruppen funktioniert haben, verbinden wird.

 

In der jetzigen Rechtslage wurden ähnliche Produkte oft mit unterschiedlichen Steuersätzen besteuert. Ein sehr guter Beispiel sind Back- und Konditorwaren, die mit allen geltenden Sätzen besteuert werden, vom Haltbarkeitsdatum abhängig. Die neuen Gesetze sollen solche Differenzierung verhindern. Im o.g. Fall wurde der Satz für alle Gebäcke vereinheitlicht und auf 5% gesetzt.

 

Sollte der Satz geändert werden, so wurde es nach dem Prinzip der “Gleichung nach unten” gemacht. Die Satzsenkung von 8% auf 5% wurde u.a. für exotische Früchte und Zitrusfrüchte, alle Back- und Konditorwaren, Nahrung für Neugeborene und Kleinkinder oder auch Bücher aller Art und Formats (gedruckt oder in elektronischer Form) vorgesehen. In einigen vereinzelten Fällen kann die Steuer erhöht werden.

 

Ein Werkzeug, das den Steuerpflichtigen erlauben soll, eine Garantie der Anwendung des korrekten Steuersatzes und Schutz in diesem Bereich sichern soll, wird die Verbindliche Satzinformation (poln. Wiążąca Informacja Stawkowa WIS) sein. In der jetzigen Rechtslage, wenn die Steuerpflichtigen irgendwelche Zweifel haben, können sie sich nur an das polnische Statistische Hauptamt um ein klassifizierendes Gutachten wenden, das jedoch keine bindende Form hat und den Steuerpflichtigen im Fall eines Streits mit den Steuerbehörden nicht schützt. Die Verbindliche Satzinformation, die den Steuersatz auf eine gegebene Ware oder Dienstleistung identifiziert, wird die Form einer Verwaltungsentscheidung annehmen. Die Information, die nach dem Antrag um die Verbindliche Satzinformation eingeholt wird, kann von den Steuerbehörden nicht angefochten werden.

 

Die neuen Regelungen können das Schaffen von einem transparenteren System der Steuersätze ermöglichen. Werden sie korrekt eingeführt, sollten sie auch eine wesentliche Vereinfachung zur Aufnahme und Führung einer Wirtschaftstätigkeit werden.

 

Die Novelle wird in vollem Umfang Anfang April 2020 in Kraft tretten. Es lohnt sich aber sie schon nach eventuellen Vorteilen, die eine Firma dank der Novelle erzielen kann zu analysieren. Seitdem wird die Verbindliche Satzinformation auch für die Steuerbehörden verbindlich, die Anträge können aber schon seit dem 1. November 2019 eingereicht werden.

 

Kinga Duszna, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

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