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Drei Monate zur Vorbereitung von Steueraufzeichnungen im Fall eines gebrochenen Steuerjahres

2020-02-24

Nach der individuellen Interpretation des Leiters der Polnischen Landessteuerinformation (KIS) vom 22. November 2019. (AZ 0114-KDIP2-2.4010.421.2019.1.SJ) Steuerpflichtige, deren Steuerjahr zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 endet und die die Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes (im Folgenden: CIT-Gesetz) in der bis Ende 2018 geltenden Fassung anwenden, sind dazu verpflichtet:

  1. Steuerdokumentation zu vorbereiten,
  2. Erstellung der Erklärung, dass die Dokumentation vorbereitet wurde und
  3. Das CIT/TP-Bericht  zu vorbereiten

innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Steuerjahres.

Das Steuerjahr eines Steuerpflichtigen, der einen Antrag auf eine individuelle Auslegung gestellt hat, begann am 1. Dezember und endete am 30. November des folgenden Kalenderjahres. Für das Steuerjahr 2018/2019 beabsichtigte er, die Bestimmungen des Gesetzes in der bis zum 31. Dezember 2018 verbindlichen Fassung anzuwenden. Der Antragsteller hatte Zweifel an der Frist, innerhalb derer er die Verrechnungspreisdokumentation für Transaktionen mit verbundenen Unternehmen erstellen, dem Finanzamt eine Erklärung über die Erstellung der Dokumentation vorlegen und der Steuererklärung einen vereinfachten CIT/TP-Bericht beifügen sollte..

Nach dem bis Ende 2018 verbindlichen Wortlaut des CIT-Gesetzes war die Frist für die Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen das Ende des dritten Monats nach Ende des Steuerjahres. Der Finanzminister hat jedoch mit der Verordnung vom 14. März 2018 über die Verlängerung der Fristen für die Erfüllung bestimmter Pflichten im Bereich der Steuerdokumentation (im Folgenden: Verordnung) diese Frist bis zum Ende des neunten Monats nach Ende des Steuerjahres verlängert. Gleichzeitig gilt die Verlängerung gemäß § 3 der Verordnung für die im Jahr 2018 oder 2019 ablaufenden Fristen.

Die Frist für die Erfüllung der Dokumentationspflichten läuft nach Angaben des Antragsteller am Ende des neunten Monats nach Ende des Steuerjahres, also am 31. August 2020, ab. Ziel des Gesetzgebers war es, den Steuerzahlern eine 9-monatige Frist zur Erfüllung ihrer Dokumentationspflichten einzuräumen. Diese Absicht wurde sowohl in den Bestimmungen der Verordnung als auch in den Bestimmungen des neuen CIT-Gesetzes zum Ausdruck gebracht. Die Auslassung von Steuerpflichtigen, bei denen die grundsätzliche Frist für die Erstellung der Dokumentation und die Erfüllung anderer Verrechnungspreisverpflichtungen im Jahr 2020 abläuft, scheint nach Ansicht des Antragstellers ein Versäumnis des Gesetzgebers zu sein.

Der Leiter des KIS war jedoch nicht mit der Position des Steuerpflichtigen einverstanden. Das Steuerjahr des Antragstellers endet am 30. November 2019, so dass die im CIT-Gesetz festgelegte 3-monatige Frist im Februar 2020 abläuft. Die Verlängerung der Frist für die Erstellung der Steuerdokumentation, die Einreichung einer Erklärung und eines vereinfachten CIT/TP-Berichts, gilt nicht für den Antragsteller, da die Frist für diese Aktivitäten weder 2018 noch 2019 abläuft. Die Behörde wies darauf hin, dass es keinen Grund für die Behauptung gibt, dass der Antragsteller aufgrund eines anderen Steuerjahres als dem Kalenderjahr die Bestimmungen der Verordnung in Anspruch nehmen kann, da ihre Bestimmungen nicht ausdrücklich auf den Antragsteller anwendbar sind.

Die von der Behörde vertretene Position ist ungünstig für die Steuerpflichtigen, die ein gebrochenes Steuerjahr haben, das im letzten Quartal 2019 endet, und die sich dafür entschieden haben, eine Verrechnungspreisdokumentation auf der Grundlage der in den Jahren 2017-2018 geltenden Vorschriften zu erstellen. Leider gibt es in diesem Bereich bisher die einzige individuelle Interpretation. Diese Steuerpflichtigen sollten daher innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Steuerjahres ihre Steuerdokumentation vorbereiten und andere Verrechnungspreisverpflichtungen erfüllen..

 

Anna Skórska, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

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