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JPK_V7 – neue Pflichten für Unternehmer

2020-07-31

Ab dem 1. Oktober 2020 sind alle Steuerpflichtigen, die als aktive Mehrwertsteuerzahler registriert sind, dazu verpflichtet, die neue Prüfdatei  (JPK_VAT) einzureichen. Obwohl die eingeführte Struktur bereits am 1. Juli 2020 in Kraft treten sollte, wurde die Frist u.a. wegen der COVID-19-Pandemie verschoben.

Wie das Finanzministerium versichert, zielen die eingeführten Änderungen in erster Linie darauf ab, die Berichterstattung der Steuerpflichtigen an die Steuerbehörden zu erleichtern. Seit Oktober werden die bisher eingereichten VAT-7- und VAT-7K-Erklärungen zusammen mit der JPK_VAT-Datei in Form eines einzigen elektronischen Dokuments versandt, das sowohl den Erklärungs- als auch den Registrierungsteil enthält.

 

Die neue JPK_VAT-Datei soll in zwei Varianten gültig sein:

  • - JPK_V7M - für Steuerpflichtige, die die Steuererklärungen jeden Monat einreichen, und
  • - JPK-V7K - für Steuerpflichtige, die die Steuererklärungen vierteljährlich einreichen.

Zusätzlich zur Zusammenstellung der bestehenden JPK_VAT-Datei und der VAT-7/ VAT-7K-Erklärung wurde die neue Struktur weiter geändert, um u.a. die Verpflichtung zur Kennzeichnung von Warenlieferungen und Dienstleistungen mit GTU-Symbolen  umfassen. Die wichtige Frage ist, dass diese Verpflichtung nur für Verkäufer gilt. Gemäß Par. 10 Abs. 3 der Verordnung des Ministers für Finanzen, Investitionen und Entwicklung vom 15. Oktober 2019 über den detaillierten Umfang der Angaben in den Steuererklärungen und im Register der Steuer auf Waren und Dienstleistungen ist der Steuerpflichtige dazu verpflichtet, die GTU-Symbole nur auf die von ihm durchgeführten inländischen und grenzüberschreitenden Warenlieferungen anzuwenden. Die Käufer von Waren und Dienstleistungen sind nicht dazu verpflichtet, die Bezeichnungen anzugeben.

In Übereinstimmung mit den GTU-Symbolen beziehen sich die Zeichen '01' bis '10' auf ausgewählte Waren, während die Zeichen '11' bis '13' auf ausgewählte Dienstleistungen verweisen..

 

GTU-Symbol

Waren- und Dienstleistungengruppe

GTU_01

Lieferung von Alkoholgetränken, einschließlich: Ethylalkohol, Bier, Wein, gegorene Getränke und Zwischenprodukte.

GTU_02

Lieferung von "sensiblen" Waren, wie Benzin, Treibstoff oder Diesel..

GTU_03

Lieferung von Heizöl, Schmierölen oder anderen Ölen bestimmter CN-Codes.

GTU_04

Lieferung von Tabakwaren, getrocknetem Tabak, flüssigen elektronischen Zigaretten und innovativen Produkten..

GTU_05

Lieferung von Abfällen, die in den Punkten 79-91 des Anhangs Nr. 15 zum Mehrwertsteuergesetz aufgeführt sind, z.B. zu verschrottende Wracks oder Glasabfälle.

GTU_06

Lieferung von elektronischen Geräten und Teilen und Materialien für diese, z.B. Computer oder Kameras.

GTU_07

Lieferung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen bestimmter CN-Codes.

GTU_08

Lieferung von Edel- und Nichtedelmetallen, z.B. Abfälle und Schrott von Nichtedelmetallen, Schmuckwaren..

GTU_09

Lieferung von Arzneimitteln und medizinischen Geräten - Arzneimittel, Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke und bestimmte medizinische Geräte.

GTU_10

Lieferung von Gebäuden, Bauten und Grundstücken.

GTU_11

Erbringung von Dienstleistungen zur Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten.

GTU_12

Bereitstellung immaterieller Dienstleistungen: Beratung, Buchhaltung, Recht, Management, Ausbildung, Marketing, Hauptsitze, Werbung, Marktforschung und öffentliche Meinung, Forschung und Entwicklung.

GTU_13

Bereitstellung von Transport- und Lagerdienstleistungen.

 

Die vom Gesetzgeber eingeführte Pflicht zur Kennzeichnung von Transaktionen, die bestimmte Warengruppen betreffen, betrifft nud die JPK-Datei. Der Verkäufer ist daher nicht verpflichtet, die GTU Symbole auf Verkaufsrechnungen zu vermerken, kann dies jedoch tun, um seine spätere Arbeit zur Erstellung einer korrekten JPK-Datei zu erleichtern..

Im Fall der Lieferung einer bestimmten Ware oder Dienstleistung, die mit einem Beleg versehen ist, werden die entsprechenden Felder, die den Symbolen GTU_01 - GTU_13 entsprechen, vom Verkäufer durch Ankreuzen von "1" ausgefüllt. Wenn eine bestimmte Ware oder Dienstleistung nicht auf der Rechnung erschien, sollte das Feld leer bleiben. Es ist auch zu beachten, dass es nicht notwendig ist, eine Rechnung in mehrere Einträge zu unterteilen, da die Dateistruktur die Verwendung mehrerer GTU-Symbole für ein Dokument vorsieht.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig zu beurteilen, ob die Änderungen eine Erleichterung für die Steuerzahler werden. Neue Strukturen, deren Aufgabe einerseits darin besteht, den Prozess der Analyse und Überprüfung der in den Steuererklärungen enthaltenen Daten zu beschleunigen und folglich die Frist für die Steuerrückerstattung zu verkürzen, erlegen auch den Unternehmern neue Pflichten auf, was eine zusätzliche Arbeitsbelastung mit sich bringt.

 

Natalia Szymocha, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

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