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„Krisenschutzschild” – wer wird davon profitieren?

2020-03-24

Wir werden zusammen überleben. Wir sind uns bewusst, dass die SARS-CoV-2-Epidemie unsere Gesundheit, unser Leben aber auch die gesamte Wirtschaft bedroht. Derzeit arbeitet die polnische Regierung intensiv an Lösungen zur Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wir präsentieren Ihnen einen allgemeinen Überblick über den Vorschlag zum "Krisenschutzschild". Lösungen, die Gesetze erfordern, werden ab April über ein paar Monate in Kraft sein, kündigte Entwicklungsminister Jadwiga Emilewicz am 19. März an.

 

Nachfolgend finden Sie kurze einführende Regierungsankündigungen. In den kommenden Wochen werden sie konkretisiert und modifiziert.

Lohnzuschläge für Mitarbeiter

Für Unternehmen, die wegen der Epidemie Verluste erlitten, wurde ein Zuschlag in Höhe der Hälfte des Gehalts des Mitarbeiters, jedoch nicht mehr als 40 Prozent des statistischen Durchschnittsgehalts im Jahre 2019 bei gleichzeitiger Reduzierung des Gehalts des Arbeitnehmers um 20%, angekündigt. Das durchschnittliche Monatsgehalt in der Volkswirtschaft für 2019 betrug 4.918,17 PLN, daher beträgt das oben genannte Limit 1.967,27 PLN.

Verschiebung der Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen

Der Finanzminister Tadeusz Kościński kündigte an, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen würden um ein oder zwei Monate verschoben. Eine spätere Abgabe von Steuererklärungen sollte kostenlos sein.

Darüber hinaus wird das Datum des Inkrafttretens der neuen einheitlichen Kontrolldatei in der Mehrwertsteuer (JPK) von April auf Juli 2020 verschoben.

Verschiebung des Datums der Steuerzahlung im Einzelhandel

Darüber hinaus kündigte der Finanzminister an, dass Steuerzahlungsfrist für den Einzelhandel bis Ende des Jahres verschoben werde.

Abrechnung von Steuerverlusten des Jahres 2020 durch Korrektur der Steuererklärung für 2019

Sektoren, die besonders von den Auswirkungen der Krise betroffen sind (z. B. Verkehr, Tourismus), erhalten im Falle eines Rückgangs der Unternehmenseinnahmen um 50% (im Jahr 2020 gegenüber 2019) das Recht, das steuerpflichtige Einkommen zu reduzieren und zwar durch den Abzug des Verlustbetrags des Jahrs 2020 vom Einkommen des Steuerjahres 2019 bis zum Grenzbetrag von 5 Mio. PLN (sog. Verlustrücktrag). Infolgedessen würden solche Unternehmen eine KSt- Rückerstattung für 2019 erhalten.

Zahlungsaufschub der Sozialversicherung (ZUS)

Es ist geplant, die Zahlung der ZUS-Beiträge um 3 Monate zu verschieben. Wie vom ZUS-Sprecher Paweł Żebrowski angekündigt, gelte die Verschiebung von ZUS in vereinfachter Weise nur für Beiträge von Februar bis April 2020. Die spätere Rückzahlung von Beiträgen könne in Raten aufgeteilt werden. Die Zahlungsverschiebung und Ratenzahlung von ZUS-Beiträgen würden kostenlos erfolgen.

Selbstständige

Für Personen, die im Rahmen zivilrechtlicher Verträge (Auftragsverträge, Werkverträge) beschäftigt sind, und für Selbstständige ist eine einmalige monatliche Leistung von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) in Höhe von 2.000 PLN brutto vorgesehen.

Mikrokredite und Garantien für Unternehmer

Es ist geplant, Kleinunternehmern mit bis zu 9 Mitarbeitern Darlehen bis zu 5.000 PLN zu gewähren. Das Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden, wenn das Unternehmen innerhalb von 6 Monaten keine Mitarbeiter entlässt.

Das De-minimis-Garantieprogramm der Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK, Bank für die Landeswirtschaft) für kleine und mittlere Unternehmen wird erweitert. Die Höhe der Kreditsicherheiten wird von 60 bis zu 80 Prozent erhöht.

Leasingunterstützung für Unternehmen mit Problemen

Agencja Rozwoju Przemysłu (Agentur für Industrielle Entwicklung) wird 1,7 Mrd. PLN für die Refinanzierung von Leasingverträgen von Transportunternehmen bereitstellen.

Unternehmen, die Behinderte beschäftigen

Der Ankündigung zufolge werden rund 600 Mio. PLN bereitgestellt, um Arbeitgebern bei der Beschäftigung von Behinderten zu helfen. Unterstützung würde auch für Behinderte gelten, die zu Hause bleiben und besondere Pflege benötigen.

Wie angekündigt, werden Änderungsentwürfe der Gesetze bis zum 20. März 2020 bekannt gegeben. Wir werden Sie über die Einzelheiten der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen informieren.