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Estnisches CIT - bald in Polen

2020-11-09

Am 28. Oktober 2020 verabschiedete das polnische Parlament eine Gesetzesnovelle zur Einführung eines Pauschalbetrags aus den Einkünften von Kapitalgesellschaften - der so genannten estnischen CIT. Damit sind alle Gründe dafür gegeben, dass die angekündigten Änderungen in der Besteuerung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten werden.

Allerdings werden nicht alle Unternehmer von der neuen Lösung profitieren. Zusätzlich zu der Beschränkung, ein Unternehmen in einer bestimmten Rechtsform zu betreiben, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:

  • Einnahmen, die 100 Millionen PLN nicht überschreiten,
  • nur Aktionäre zu haben, die natürliche Personen sind,
  • keine Anteile an anderen Entitäten,
  • die mindestens 3 Personen beschäftigen,
  • den Vorteil von Betriebseinnahmen gegenüber passiven Einnahmen,
  • Investitionsausgaben.

Ein Unternehmen, das sich für die Anwendung der Vereinfachung entscheidet und alle oben genannten Kriterien erfüllt, kann die Zahlung der Steuer aufschieben, bis der Gewinn ausgeschüttet wird. Im estnischen System wird das Einkommen nicht besteuert, wenn es verdient wird, sondern wenn es für Konsumzwecke verwendet wird. Eine solche Lösung, wie vom Gesetzgeber angenommen, soll die Reinvestition von Gewinnen und die Entwicklung von Unternehmen ermöglichen.

Es ist jedoch schwierig, eine Erklärung dafür zu finden, warum ein bedeutender Teil der Unternehmen von der Möglichkeit ausgeschlossen wurde, von der estnischen Geldtransporte zu profitieren. Das Finanzministerium erklärt die Ineffizienz der Anwendung dieser Lösung auf größere Einheiten - oft mit einer etwas komplexeren Struktur und ausländischem Kapital. Nach Angaben des Ministeriums könnte dies zur Steuerumgehung führen, während das Ziel der neuen Lösung darin besteht, die operative Tätigkeit von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen zu unterstützen und den Wert ihrer Investitionsausgaben zu erhöhen.

Trotz der Ablehnung aller Änderungen des Gesetzes durch das polnische Parlament auf seiner 20. Sitzung, einschließlich derer, die sich auf die Ausdehnung der Anwendung des Systems auf andere Unternehmen beziehen, ist es möglich, dass in naher Zukunft die Liste der Einrichtungen, die vom estnischen Geldtransportsystem profitieren können, ergänzt wird, z.B. durch Genossenschaften. Das Finanzministerium kündigt an, dass es Arbeiten in diesem Bereich durchführen wird.

 

Natalia Szymocha, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

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