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Verlängerung der Fristen für Verrechnungspreisdokumentationspflichten

2021-04-01

Am 25. Februar 2021. verabschiedete der Sejm ein Gesetz zur Änderung des Verbrauchssteuergesetzes und einiger anderer Gesetze. Wie im Vorjahr wird den verbundenen Parteien mehr Zeit eingeräumt, um die Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise zu erfüllen.

Nach dem Gesetzentwurf, der derzeit im Senat behandelt wird, wird die Frist für die Einreichung von Verrechnungspreisinformationen (TPR) und einer Erklärung, dass eine lokale Verrechnungspreisdokumentation erstellt wurde, verlängert:

  • bis zum 30. September 2021 - wenn die Frist zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 30. Juni 2021 abläuft;
  • o um 3 Monate, wenn die Frist zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2021 abläuft.

Für Steuerpflichtige, deren Steuerjahr sich mit dem Kalenderjahr überschneidet, ist die angegebene Frist daher der 31. Dezember und nicht der 30. September. Darüber hinaus wird nach den Bestimmungen des sog. "Anti-Krisen-Schildes 4.0" im Falle einer Verlängerung der Frist für die Einreichung einer Erklärung über die Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation die Frist für die Erstellung der Konzernverrechnungspreisdokumentation (sog. Master File) bis zum Ende des dritten Monats, gerechnet ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Frist für die Einreichung der Erklärung abgelaufen ist, verlängert. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, deren Steuerjahr am 31. Dezember endet, die Gruppendokumentation bis Ende März 2022 erstellen müssen.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass ab dem 1. Januar 2019 verbundene Unternehmen verpflichtet sind, eine lokale Verrechnungspreisdokumentation (sog. Lokale Datei) für eine kontrollierte Transaktion homogener Natur zu erstellen, deren Nettowert im Finanzjahr (Steuerjahr) überschritten wird:

  • 10 000 000 PLN - im Falle von Waren- und Finanzgeschäften;
  • 2.000.000 PLN - im Falle einer Dienstleistung oder eines anderen Geschäfts.

Andererseits fügen verbundene Unternehmen, die nach der Voll- oder Quotenmethode konsolidiert werden und verpflichtet sind, eine lokale Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, dieser Dokumentation eine Gruppenverrechnungspreisdokumentation bei, wenn sie zu einer Gruppe von verbundenen Unternehmen gehören:

  • für die der konsolidierte Abschluss erstellt wird;
  • deren konsolidierter Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr 200.000.000 PLN oder den entsprechenden Gegenwert überstieg.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Bearbeitung an den Gesetzgeber weitergeleitet.

 

Anna Skórska, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

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