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Neue Pflichten in Bezug auf die Verrechnungspreisdokumentation bei Transaktionen mit "Steuerparadiesen"

2021-02-22

Der Beginn des Jahres brachte eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht, auch im Bereich der Verrechnungspreise. Mit dem Gesetz vom 28. November 2020 zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gesetzes über die pauschale Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte natürlicher Personen und einiger anderer Gesetze wurden neue Dokumentationspflichten in Bezug auf Transaktionen mit sogenannten Steuerparadiesen eingeführt. Die betreffenden Änderungen traten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Nach den bis Ende 2020 verbindlichen Vorschriften wurde die lokale Steuerdokumentation von Steuerpflichtigen erstellt, die Zahlungen an ein Unternehmen leisten, das seinen Wohnsitz, Sitz oder seine Geschäftsleitung auf dem Territorium oder in dem Land hat, das den schädlichen Steuerwettbewerb anwendet. Bisher betraf diese Verpflichtung also Kaufgeschäfte. Infolge der eingeführten Änderungen werden auch Transaktionen, bei denen ein Steuerpflichtiger oder eine Gesellschaft, die keine juristische Person ist, eine Zahlung von einem Unternehmen aus einem Steuerparadies erhält, der Pflicht zur Erstellung einer lokalen Akte unterliegen. Die Höhe der Dokumentationsschwelle blieb unabhängig von der Art der Transaktion auf dem Niveau von 100 000 PLN und wird für homogene Transaktionen festgelegt.

Darüber hinaus erweitert die Novelle die Pflicht zur Erstellung einer lokalen Dokumentation auch auf Transaktionen, bei denen der wirtschaftliche Eigentümer im Sinne des CIT-Gesetzes seinen Wohnsitz, Sitz oder Vorstand in dem sog. Steuerparadies hat. Diese Bestimmung ist anwendbar, wenn der Wert einer Transaktion in einem Steuer(buchhaltungs-)jahr den Schwellenwert von 500.000 PLN übersteigt, unabhängig davon, ob zwischen den Parteien der Transaktion irgendwelche Verbindungen bestehen.

Gleichzeitig wurde eine Vermutung eingeführt, dass der tatsächliche Eigentümer ein Subjekt aus dem sog. Steuerparadies ist, wenn die Gegenpartei des Steuerpflichtigen, die zur Erstellung der Dokumentation verpflichtet ist, im Steuerjahr mit einem Subjekt abrechnet, das seinen Sitz oder Vorstand in dem Steuerparadies hat. Wichtig ist, dass bei der Feststellung dieser Umstände gebührende Sorgfalt geboten ist.

In der Praxis wird es für die Steuerpflichtigen eine Herausforderung sein, den tatsächlichen Eigentümer eines Auftragnehmers und dessen Standort zu ermitteln. Die Beschaffung solcher Informationen kann sich oft als unmöglich erweisen, insbesondere im Fall von nicht verbundenen Unternehmen. Auch der Begriff der Sorgfaltspflicht und die Frage nach deren Einhaltung wirft viele Zweifel auf.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung eines zusätzlichen Elements der Verrechnungspreisdokumentation in Bezug auf die oben genannten Transaktionen in Form einer Geschäftsbegründung. Der Zweck der Begründung besteht darin, dass der Steuerpflichtige die wirtschaftlichen Gründe für den Abschluss einer Transaktion mit einem bestimmten Unternehmen erläutert. Ein wichtiges Element der Begründung ist der Nutzentest, d. h. eine Beschreibung der erwarteten wirtschaftlichen Vorteile, einschließlich der Steuervorteile.

 

Anna Skórska, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

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