Möchten Sie über alle Ereignisse in ATA Finance informiert werden?
Sie haben keine Zeit, um den Überblick über unsere Website zu halten?

Melden Sie sich für den Newsletter!

Das SLIM VAT-Paket

2021-01-28

Am 30. Dezember 2020 wurde im polnischen Gesetzblatt eine Änderung des Gesetzes über die Waren- und Dienstleistungssteuer und einiger anderer Gesetze veröffentlicht (Gesetzblatt 2020, Pos. 2419), die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Das Änderungsgesetz enthält u.a. das SLIM-Mehrwertsteuerpaket, das viele Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen bringen soll, insbesondere im Hinblick auf den bisher übermäßigen Formalismus.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt.

Vereinfachte Rechnungskorrektur

  • Korrekturen in Minus

Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, dass der Erwerber von Waren oder Dienstleistungen eine Bestätigung über den Erhalt der berichtigten Rechnung einholen muss. Der Steuerpflichtige muss über eine Dokumentation verfügen, aus der eindeutig hervorgeht, dass er mit dem Käufer der Ware oder dem Empfänger der Dienstleistung die Bedingungen für die Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage, für die in der berichtigten Rechnung angegebene Lieferung von Waren oder Dienstleistungen vereinbart hat und dass diese Bedingungen in der Realität erfüllt wurden, sowie dass die Rechnung mit der vorgehaltenen Dokumentation übereinstimmt. Wenn der Steuerpflichtige in dem Abrechnungszeitraum, in dem die berichtigte Rechnung ausgestellt wurde, nicht über die Dokumentation verfügt, wird die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage für den Abrechnungszeitraum vorgenommen, in dem die Dokumentation erhalten wurde. Der Steuerpflichtige muss bis Ende 2021 in Bezug auf die Korrekturen in Minus, die ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt werden, die neuen Abrechnungsregeln nicht anwenden. Stattdessen kann er die bestehenden wählen, vorausgesetzt, eine solche Wahl wird schriftlich zwischen dem Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen und dem Käufer vereinbart, bevor die erste angepasste Rechnung im Jahr 2021 ausgestellt wird.

  • Korrekturen in Plus

Im Falle einer Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage erfolgt die Anpassung in der Abrechnung für den Zeitraum, in dem der Grund für die Erhöhung entstanden ist (dies gilt für Umstände, die nach dem Verkauf eintreten). Wenn der Grund für die Korrektur ursprünglich zum Zeitpunkt der Transaktion bestand, sollte die Steuerbemessungsgrundlage zum Zeitpunkt der Transaktion erhöht werden und die Ausstellung der Korrekturrechnung selbst hat keinen Einfluss auf die Höhe der Steuerschuld. Die Änderung ist wichtig, weil bis Ende 2020 das oben beschriebene Verfahren nicht klar in den Vorschriften zum Ausdruck kam, was Zweifel aufkommen ließ, wann die korrigierenden Rechnungen im Plus anerkannt werden sollten.

Erleichterungen für Exporteure

Die Änderung sieht einen längeren Zeitraum für Exporteure vor, um weiterhin die Möglichkeit zu haben, den 0%-Satz für die erhaltene Vorauszahlung zu nutzen. Bisher betrug sie zwei Monate und wurde nun auf sechs Monate verlängert. Dank dieser Änderung werden die Steuerpflichtigen weniger oft zu Korrekturen gezwungen sein, insbesondere bei problematischen Langzeitlieferungen. Trotz Überschreitung der neuen Frist hat der Steuerpflichtige das Recht, die entsprechende Korrektur in der Abrechnung für den Zeitraum vorzunehmen, in dem er das erforderliche Dokument erhalten hat.

Einheitliche Umrechnungskurse für Mehrwertsteuer und Ertragsteuern

Ein Steuerpflichtiger wird in der Lage sein, den einheitlichen Wechselkurs für Mehrwertsteuer- und Einkommensteuerzwecke anzuwenden. Die Anwendung dieser Methode zur Abrechnung der in Fremdwährung ausgedrückten Steuerbemessungsgrundlage ist zwar fakultativ, ihre Annahme ist jedoch mit der Verpflichtung verbunden, sie für die nächsten 12 Monate anzuwenden. Die Wahl der neuen Methode erfordert keine Mitteilung an das Finanzamt.

Vorteile beim Vorsteuerabzug

Weitere Erleichterungen für Unternehmer sind:

  • Verlängerung der Frist für den Vorsteuerabzug auf laufender Basis von drei auf vier Monate;
  • Möglichkeit zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Beherbergungsleistungen, die zum Wiederverkauf erworben wurden;
  • Erhöhung der Grenze für Geschenke von geringem Wert von 10 PLN auf 20 PLN.

Zeitliche Begrenzung der verbindlichen Tarifinformation

Neben der Regelung des SLIM-Mehrwertsteuerpakets gibt es auch eine Änderung in Bezug auf die verbindliche Tarifinformation (poln. WIS), die nach den neuen Regelungen für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum ihrer Ausstellung gültig sein wird. Es wurde davon ausgegangen, dass WIS, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgestellt wurden, für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Inkrafttreten der neuen Verordnung gültig bleiben. Darüber hinaus wird eine WIS nicht ausgestellt, wenn der Gegenstand ihres Antrags auch Gegenstand eines laufenden Steuerverfahrens, einer Steuerprüfung oder einer Zoll- und Steuerprüfung ist.

Bei Interesse können Sie uns gerne kontaktieren, um die Details der Steuergesetzänderungen zu besprechen.

 

Jakub Janicki, Steuerkonsultant, ATA Tax Sp. z o.o.

Hat Dich dieses Thema Interessiert?

jakub.janicki|atatax.pl| |jakub.janicki|atatax.pl