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Steuertabellen können individuellen Auslegungen unterliegen

2021-03-15
Das Oberste Verwaltungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil vom 28. Januar 2021 (AZ. I FSK 1703/20) bestätigt, dass die Meldepflichten bei Steuergestaltungen Gegenstand individueller Auslegungen des Steuerrechts sein können.
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Kennzeichnung mit dem Code "01" in der einheitlichen Prüfdatei JPK_VAT der Lieferungen von nicht trinkbaren Erzeugnissen, die Ethylalkohol (vollständig entgiftet) mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent enthalten.

2021-03-11
Der Leiter der Landessteuerinformation bestätigte in einer Einzelauslegung vom 28. Dezember 2020 mit dem Aktenzeichen 0114-KDIP4-1.4012.575.2020.1.AM, dass in einer JPK_VAT-Datei der Code GTU 01 nur für Lieferungen von Produkten, die Ethylalkohol enthalten und zum Verzehr bestimmt sind, verwendet werden sollte. Daher sollten Waren wie Scheibenwaschflüssigkeiten, Entfroster, Desinfektionsflüssigkeiten, die denaturierten Ethylalkohol (Alkohol, der nicht zum Verzehr bestimmt ist) enthalten, auch wenn diese Waren mehr als 1,2% Ethylalkohol in ihrer Zusammensetzung enthalten, nicht mit dem Code GTU 01 gekennzeichnet werden.
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Allgemeine Auslegung des Finanzministers zu Treibstoffkarten

2021-03-10
Am 15. Februar 2021 hat der Minister für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik eine allgemeine Auslegung Nr. PT9.8101.3.2020 zur korrekten Qualifizierung von Treibstoffkartentransaktionen, die in einem dreigliedrigen Modell durchgeführt werden, für Mehrwertsteuerzwecke als Lieferung von Waren oder Dienstleistungen herausgegeben.
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Zulässigkeit der Anwendung des NP-Satzes auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken

2021-03-04
Am 1. Dezember 2020 hat der Leiter der Landessteuerinformation (nachfolgend: "Leiter der KIS") eine individuelle Auslegung, AZ 0112-KDIL1-3.4012.393.2020.2.JK, bezüglich der Umsatzsteuer in Bezug auf die Bestimmung des Ortes der Leistung und der Besteuerung von Dienstleistungen herausgegeben.
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