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Neue Steuergrenzwerte für 2023

2023-01-30

Am 3. Oktober 2022 (der erste Arbeitstag im Oktober) wurde der Wechselkurs des Euro veröffentlicht, der für die Umrechnung der in Euro ausgedrückten Steuergrenzen für das Jahr 2023 verwendet wird. Dieser Wechselkurs betrug 4,8272. Die wichtigsten Verordnungen, die sich auf diesen Umrechnungskurs beziehen, sind nachstehend aufgeführt.

Pauschale Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte von natürlichen Personen

Im Jahr 2023 kann der Pauschalsatz auf das registrierte Einkommen von Steuerpflichtigen angewandt werden, deren Einkommen im Jahr 2022 den Betrag von 2 Mio. EUR nicht überschritten hat, d.h. zum Wechselkurs vom 3. Oktober beträgt die Grenze 9 654 400 PLN.

Die vierteljährliche pauschale Abrechnung im Jahr 2023 steht dagegen Steuerpflichtigen zur Verfügung, die im Jahr 2022 Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten erzielt haben, die 200.000 Euro nicht übersteigen, d.h. einen Betrag von bis zu 965.440 PLN.

Kleinsteuerpflichtiger in der Einkommensteuer

Der Status eines Kleinsteuerpflichtigen bei der PIT oder CIT bringt eine Reihe von Vorteilen und Erleichterungen für Unternehmen, die diesen Status haben. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, vierteljährliche Steuervorauszahlungen zu leisten oder einen ermäßigten Steuersatz von bis zu 9 % anzuwenden.

Ein Kleinsteuerpflichtiger im Sinne des PIT-Gesetzes und des CIT-Gesetzes ist ein Unternehmen, dessen Umsatzwert (d.h. einschließlich des Mehrwertsteuerbetrags) im Vorjahr 2.000.000 EUR, umgerechnet zum Wechselkurs des ersten Arbeitstages im Oktober, nicht übersteigt. Daher wird im Jahr 2023 ein Unternehmen als Kleinsteuerpflichtiger betrachtet, das im Jahr 2022 einen Umsatz von höchstens 9.654.000 PLN erzielt hat.

Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass Kleinsteuerpflichtige einmalige Abschreibungen auf den Anfangswert von Anlagegütern der Gruppen 3-8 der Klassifizierung, mit Ausnahme von Personenkraftwagen, bis zu einem Betrag von höchstens 50000 EUR des Gesamtwerts dieser Abschreibungen vornehmen können. Nach der Umrechnung in PLN im Jahr 2023 darf der Gesamtwert der Abschreibungen den Betrag von 241000 PLN nicht überschreiten.

CIT-9% Satz

Der ermäßigte Steuersatz von 9 % gilt für Steuerpflichtige, deren im Steuerjahr erzielte Einkünfte einen in PLN ausgedrückten Betrag von 2 Mio. EUR nicht übersteigen, der nach dem von der Polnischen Nationalbank am ersten Arbeitstag des Steuerjahres bekannt gegebenen durchschnittlichen Euro-Wechselkurs umgerechnet wird (im Falle eines Steuerjahres, das dem Kalenderjahr entspricht, beträgt dieser Wert also 9357000 PLN).

Die oben genannte Präferenz kann jedoch nur auf Steuerpflichtige mit dem Status eines Kleinsteuerpflichtigen angewendet werden.

Somit kann der Vorzugssatz von 9 % im Jahr 2023 angewendet werden von:

  • Steuerpflichtigen mit Bruttoumsatzerlösen von höchstens 9654000 PLN im Jahr 2022 und
  • Steuerpflichtige, die im Jahr 2023 Nettoeinkünfte von höchstens dem Produkt aus 2 Mio. EUR und dem durchschnittlichen NBP-Euro-Kurs vom 2. Januar 2023, d.h. 9357000 PLN, erzielen (unter der Annahme, dass das Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht).

Kleinsteuerpflichtiger in der Mehrwertsteuer

Steuerpflichtige mit dem Status eines Kleinsteuerpflichtigen können sich für eine vierteljährliche MwSt-Abrechnung entscheiden und haben auch die Möglichkeit, die so genannte Kassenmethode anzuwenden.

Gemäß dem Mehrwertsteuergesetz ist ein Kleinsteuerpflichtiger ein Unternehmer, dessen Verkaufswert (einschließlich des Mehrwertsteuerbetrags) im vorangegangenen Steuerjahr den in PLN ausgedrückten Betrag nicht überstieg, der dem Gegenwert von 1200000 EUR entspricht, umgerechnet in PLN zum Wechselkurs des ersten Arbeitstages im Oktober des vorangegangenen Steuerjahres. Die Umsatzgrenze für das Jahr 2023 beträgt somit 5793000 PLN (der Betrag wird auf 1000 PLN aufgerundet).

Übergang zur vollständigen Buchführung

Ein Steuerbuch kann von einem Steuerpflichtigen geführt werden, der drei Bedingungen erfüllt:

  • rechnet die Steuer nach dem allgemeinen Steuertarif oder pauschal ab,
  • eine Geschäftstätigkeit entweder einzeln oder in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts natürlicher Personen, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts natürlicher Personen und eines geerbten Unternehmens, einer offenen Handelsgesellschaft natürlicher Personen, einer Personengesellschaft, eines geerbten Unternehmens ausübt,
  • seine Nettoeinnahmen (ohne MwSt.) aus dem Verkauf von Waren, Produkten und Finanzgeschäften im Vorjahr 2. Mio. EUR (umgerechnet zum Wechselkurs des ersten Arbeitstages im Oktober) nicht überschritten haben.

Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen haben Unternehmer, deren Umsätze im Jahr 2022 den Betrag von 9654400 PLN nicht überschritten haben, das Recht, im Jahr 2023 im Wege der vereinfachten Buchführung abzurechnen. Die Überschreitung der oben genannten Grenze bedeutet die Notwendigkeit, zur vollständigen Buchführung überzugehen.

Sozialversicherungsbeiträge

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Höhe des voraussichtlichen Durchschnittsgehalts im Jahr 2023 bekannt gegeben wurde und sich auf 6935 PLN beläuft. Von ihrer Höhe hängt unter anderem die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge für einen Unternehmer ab, der sie nach den allgemeinen Regeln oder nach der so genannten kleinen ZUS, d.h. einkommensabhängig, zahlt. Außerdem bestimmt die Höhe dieses Entgelts bestimmte Grenzen, die für die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge der Versicherten gelten.

Erwähnenswert ist, dass die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Renten- und Behindertenversicherung in einem bestimmten Kalenderjahr das 30-fache des voraussichtlichen durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft in einem bestimmten Kalenderjahr nicht übersteigen darf. Die Höhe der Begrenzung der jährlichen Beitragsbemessungsgrundlage für die Renten- und Invaliditätsversicherung beträgt somit 208050 PLN.

 

 

Kinga Duszna, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

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