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Noch mehr Verträge sollen künftig der Sozialversicherungspflicht unterliegen

2013-03-21

Der Minister für Arbeit und Sozialpolitik soll um die April-Mai-Wende einen Entwurf des Gesetzes vorlegen, in dem der Umfang von sozialversicherungspflichtigen Verträgen erweitert wird.

Die Gewerkschaften verlangen, dass alle Werk- und Auftragsverträge mit Rentenbeiträgen erfasst werden. Inzwischen bangen die Arbeitgeberorganisationen vor Konsequenzen der Erhöhung der Kosten für Unternehmer, im Besonderen für Kleinunternehmen, und willigen nicht ein, dass alle Auftragsverträge mit SV-Beiträgen erfasst werden. Stattdessen schlagen sie vor, dass die SV-Beiträge nur solange gezahlt werden, bis der Wert des Auftragsvertrages das Niveau des Mindestlohns erreicht.

Die Regierung wird wahrscheinlich auf den Vorschlag der Gewerkschafter eingehen, alle Auftragsverträge mit den SV-Beiträgen zu erfassen. Wahrscheinlich werden auch Pflichtbeiträge auf Vergütungen für Mitglieder von Aufsichtsräten sowie Unfallversicherungen für Schüler und Studenten unter dem 26. Lebensjahr eingeführt.