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Pläne zur Überwälzung der Verantwortung für nicht entrichtete Mehrwertsteuer auf den Käufer

2013-03-11

Das Ministerium für Finanzen plant einige Veränderungen im Gesetz über die Steuer von Waren und Dienstleistungen (polnische Mehrwertsteuer). Ab 1. Juli 2013 sollten Käufer der sog. „sensiblen Waren“ [poln.: „towary wrażliwe”] für die Nichtabführung bzw. Kürzung der Mehrwertsteuer solidarisch samt dem Verkäufer zu verantworten haben. Die Liste der „sensiblen Waren” wurde im Entwurf des neuen Anhangs Nr. 13 zum (polnischen) Mehrwertsteuergesetz festgelegt. Darin wurden verschiedenartige Stahlerzeugnisse und Kraftstoffe aufgeführt. Nach Erläuterungen des Finanzministeriums solle beim Umsatz dieser Waren sehr oft zu Missbräuchen kommen, indem so genannte Karussellgeschäfte getätigt würden. Unternehmen, welche „sensible Waren” zu den ohne Grund von den marktüblichen abweichenden Preisen erwerben, sollten in der Zukunft für die durch den Warenlieferanten nicht eingezahlte Steuer zu verantworten haben, auch wenn ein solcher Erwerber unbewusst am „Karussell” beteiligt wäre.

Zusätzlich sieht der Novellierungsentwurf vor, die Möglichkeit der quartalsmäßigen Mehrwertsteuerverrechnung durch die Lieferanten von „sensiblen Waren” auszuschließen. Solche Firmen müssten ihre VAT-Erklärungen für monatliche Zeiträume abgeben, wenn ihre Nettoerlöse aus dem Verkauf von „sensiblen Waren” im betreffenden Monat 10.000 PLN überstiegen haben.

Somit hätte der Erwerber von „sensiblen Waren” die Lieferungsumstände, und im Besonderen das Verhältnis der vereinbarten Vergütung zu den marktüblichen Preisen, zu analysieren. Wenn die Lieferungsumstände als „sonderbar” zu betrachten wären, dann hätte der Erwerber samt dem Veräußerer solidarisch für steuerliche Rückstände des Veräußerers aus diesem Geschäft zu verantworten.

Beispiele für „sensible Waren” nach dem Novellierungsprojekt: Benzin, Dieselöl, Rohgold, warmgewalzte Flacherzeugnisse, warmgewälzte Stäbe, sonstige Stahlstäbe.