Möchten Sie über alle Ereignisse in ATA Finance informiert werden?
Sie haben keine Zeit, um den Überblick über unsere Website zu halten?

Melden Sie sich für den Newsletter!

Der Mechanismus der gespaltenen Zahlung (engl. split payment) ab dem 1. Juli 2018.

2017-12-21

Der Sejm der Republik Polen hat in der Sitzung am 15. Dezember 2017 die, durch den Senat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen angenommen. Somit werden Vorschriften zum Einführen vom Mechanismus der gespaltenen Zahlung in der Umsatzsteuer (sog. split payment) erst ab dem 1. Juli 2018 in Kraft treten, also drei Monate später als anfangs angenommen (wir haben zu diesem Thema ausführlich im Newsletter im Mai und November 2017 berichtet).

 

Nach Maßgabe von Vorschriften des Änderungsgesetzes zum Umsatzsteuergesetz und manchen weiteren Gesetzen wird die Anwendung vom Mechanismus der gespaltenen Zahlung darin bestehen, dass:

  1. die Bezahlung vom Gesamt- oder Teilbetrag der Umsatzsteuer aus der erhaltenen Mehrwertsteuerrechnung wird auf ein Umsatzsteuersonderkonto geleistet,
  2. die Bezahlung vom Gesamt- oder Teilbetrag des Nettoverkaufswerts aus der erhaltenen Umsatzsteuerrechnung wird auf ein Bankkonto oder ein Konto einer Genossenschaftsspar- und Kreditkasse geleistet, bei der ein Umsatzsteuerkonto geführt wird, oder wird auf eine andere Weise abgerechnet.

Zahlungen unter Anwendung vom Mechanismus der gespaltenen Zahlung haben in polnischen Zloty auf Grundlage einer, für gespaltene Zahlung bestimmten Überweisungsnachricht der Bank oder der Genossenschaftsspar- und Kreditkasse zu erfolgen.

 

Der Steuerpflichtige wird ein spezielles Bankkonto für Umsatzsteuerzwecke besitzen. Das Konto wird in polnischer Währung geführt. Für ein Kontokorrent, das für denselben Inhaber geführt wird, wird die Bank, unabhängig von der Zahl der für diesen Kontoinhaber geführten Kontokorrentkonten, ein Umsatzsteuerkonto führen. Wichtig ist das die Umsatzsteuerkontoeröffnung- und Führung keinen separaten Vertragsabschluss mit der Bank erfordern wird, und das Konto für Umsatzsteuerzwecke kostenlos sein soll.

 

Überdies, soll nach Maßgabe des Gesetzes die Anwendung vom Mechanismus der gespaltenen Zahlung für die Steuerpflichtigen freiwillig sein.

 

Rafał Mielko, Steuerberater, ATA Tax Sp. z o.o.