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Ab dem 1. Juli 2015 werden die neuen Warengruppen der Umkehrung der Schuldnerschaft im Bereich der Umsatzsteuer unterliegen

2015-05-12

Kraft Novellierung des polnischen Umsatzsteuergesetzes wurde unter anderem der Katalog der Waren erweitert, die bei den inländischen Lieferungen unter die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft im Bereich der Umsatzsteuer fallen.. Ab 1. Juli 2015 werden dem Reverse-Charge-Verfahren die folgenden Waren unterliegen:

  • gerippte Tafeln aus nicht legiertem Stahl (PKWiU 24.33.20.0, Polnische Klassifikation der Waren und Dienstleistungen)
  • plastisch unbearbeitetes Gold oder in Form als Halbfabrikat, Probe 0.325 oder höher, oder als Investitionsgold im Sinne des Art. 121 des Gesetzes,
  • plastisch unbearbeitetes Aluminium (PKWiU 24.42.11.0),
  • plastisch unbearbeitetes Blei (PKWiU 24.43.11.0),
  • plastisch unbearbeitetes Zink (PKWiU 24.42.12.0),
  • plastisch unbearbeitetes Zinn (PKWiU 24.42.13.0),
  • plastisch unbearbeitetes Nickel (PKWiU 24.45.11.0),
  • Laptops und Notebooks, Tabletts, Handys (davon Smartphone), Spielkonsolen und übrige Geschicklichkeits- und Glückspielgeräte mit elektronischen Displays (bei diesen Waren wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden, wenn der Gesamtwert der Waren im Rahmen eines wirtschaftlich einheitlichen Geschäftes ohne VAT-Betrag über die Grenze von 20.000 PLN hinausgehen wird).

Gleichzeitig wurde für die dem Reverse-Charge-Verfahren zu unterziehenden Transaktionen eine zusätzliche Pflicht eingeführt: die Verkäufer werden eine zusammenfassende Information über Inlandsumsätze ablegen müssen. Der Vorlageentwurf für die zusammenfassende Information über die von Verkäufern abzulegenden Inlandsumsätze (VAT-27) ist schon auf den Seiten des polnischen Legislationszentrums der Regierung zugänglich.

Die Gesetzesnovellierung soll unter anderen die VAT-Betrüge und VAT-Missbräuche einschränken, besonders Steuererschleichung und Besteuerungsvermeidung, und zwar in Bezug auf Transaktionen, deren Gegenstand die als besonders auf solche Betrüge anfälligen Waren betrachtet werden, als auch die Verschärfung der schon vorhandenen Betrugsbekämpfungsmittel.

Quelle: Änderungsgesetz zum Gesetz über die Steuer von Waren und Dienstleistungen vom 9. April 2015 und Änderungsgesetz zum Recht des Öffentlichen Vergabewesens (polnisches Gesetzblatt Nr. 605).