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Änderungen im Leasing ab 2019 – IFRS 16

2018-08-09

Ab dem 1. Januar 2019 werden die neuen Regelungen von Internationalen Rechnungslegungsstandards bezüglich Leasingverhältnissen – IFRS 16 gelten. Infolge dessen wird der Mietleasing durch die, IAS/IFRS-Standards anwendenden Leasingnehmer nicht mehr außerbilanziell erfasst.

Es blieb somit nicht mehr viel Zeit um die abgeschlossenen Leasingverträge, aber auch die Miet-, Pacht und sonstigen Verträge zu analysieren, die Leasingkriterien nach dem neuen Standard erfüllen können. Ein Leasingvertrag gemäß IFRS 16 ist ein Vertrag, der dem Benutzer das Recht zur Ausübung von Kontrolle über die Benutzung identifizierter Aktivabestandteile im gegebenen Zeitraum als Gegenleistung für Gebühren gewährleistet.

Im Ergebnis, führt der neue Standard dazu, dass unabhängig von der Art des Leasingvertrags (Miet- oder Finanzierungsleasing) die Leasingnehmer verpflichtet sein werden in den Aktiva das Nutzungsrecht vom gegebenen Leasinggegenstand, und an Seite der Passiva - den diskontierten Wert künftiger Zahlungen unter Berücksichtigung vom eventuellen Ankauf des Vertragsgegenstands zu erfassen. Anstatt Leasinggebühren zu erfassen, werden die Kosten von Leasingverträgen durch die lineare Abschreibung oder auf Grundlage einer anderen systematischen Methode berücksichtigt, die besser eine zeitliche Verteilung von Vorteilen des Benutzers wiederspiegeln. Die Abschreibung des Nutzungsrechts und Zinsen von dieser Verbindlichkeit werden in der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers ausgewiesen.

IFRS 16 lässt unter gewissen Bedingungen eine vereinfachte Betrachtungsweise von kurzfristigen Leasingverträgen bis 12 Monate Laufzeit sowie geringwertige Gegenstände betreffenden Verträge zu (Empfehlung des Ausschusses ist der Maximalbetrag von $ 5,000 beim Abschluss des Leasingvertrags). In solchen Fällen kann der Nutzer die Anforderungen der IFRS 16 bezogen auf die Erfassung, Bewertung und Darstellung kurzfristiger Leasingvereinbarungen im Finanzbericht unterlassen.

Änderungen des Standards werden maßgeblich Gesellschafter des TSL-Sektors empfinden, welche hochwertige Vermögenswerte, wie: Flugzeugflotte, Züge, Schiffe, Immobilien, Sattelschlepper- und Auflieger leasen. Nach aktuell geltenden Richtlinien wird kein Nachdruck auf Abgrenzung der Dienstleistung vom Mietleasing gelegt, da dies keinen wesentlichen Einfluss auf die rechnerische Erfassung hat.

Problematisch kann auch die Ermittlung von richtigen Werten des Leasings selbst sein. Die bisherige Praxis zeigt, dass Dienstleistungen von Leasinggebern die Form, einer komplexen Leistung annehmen, welche auch Versicherungs- und Servicedienstleistungen u.ä. erfassen. Inkrafttreten von Regelungen des neuen IFRS 16 - Standards wird zur Abgrenzung dieser Leistungen führen.

 

Neue Lösungen des IFRS 16 im Bereich der Darstellung von Leasinggebühren und ihres Erkennungsschemas im Rahmen des neuen Standards, werden einer Verschlechterung von Kennziffern des Leverage Effekts, Effektivitätsrückgang und Steigerung der Bilanzsumme beitragen.  Anderseits wird die EBITDA-Kennzahl steigen, da Gesellschaften anstatt Mietkosten, Abschreibungskosten und EBIT erkennen werden, da ein Teil von, mit dem Leasingvertrag verbundenen Kosten in den Finanzkosten dargestellt wird. Aus den verfügbaren statistischen Untersuchungen ist ersichtlich, dass durchschnittliche Verschuldungs- und EBITDA-Steigerung in der TSL-Branche angemessen 24% und 20% betragen werden. Diese Regelungen können somit einen wesentlichen Einfluss auf Verträge mit verschiedenen Interessengruppen, wie Banken (in Kreditverträgen vereinbarte Klauseln), Darlehensgeber (Kreditratings und Darlehenskosten), Investoren (Verhaltensänderungen auf Finanzmärkten) haben. Man kann vermuten, dass diese Faktoren künftig eine große Rolle bei der Wahl der Finanzierungsart durch Firmen haben können.

 

Michał Drzastwa, Tax consultant, ATA Tax Sp. z o.o.