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Im Zusammenhang mit der Abschaffung des Seuchenstaates in Polen erinnern wir Sie daran

2022-07-20

Im Zusammenhang mit der Abschaffung des Seuchenstaates in Polen erinnern wir Sie daran, dass Juni 2022 der erste Monat ist, ab dem Sie sich über die Berechnung der Steuer auf Einkünfte aus Gebäuden (CIT/MIT) bewusst sein sollten.

Die Steuerbemessungsgrundlage für die CIT/MIT ist der ursprüngliche Wert der Gebäude abzüglich eines Betrags von 10 Mio. PLN (der am ersten Tag eines jeden Monats ermittelt wird). Der Steuersatz der CIT/MIT beträgt 0,035%.

CIT/MIT wird nicht bewertet, wenn die gemietete Fläche nicht mehr als 5% der Gesamtfläche des Gebäudes beträgt.

Beispiel:  

Der Steuerpflichtige weist in seinem Anlagenverzeichnis ein Gebäude aus, das ihm gehört. Im Juli 2022 beträgt sein Anfangswert 20.000.000 PLN und seine Fläche 1.000 m2. Der Steuerpflichtige vermietet 80% der verfügbaren Fläche an andere Unternehmen. Die CIT/MIT-Steuer wird wie folgt berechnet: (1) CIT/MIT-Bemessungsgrundlage: 80% * 20.000.000 PLN = 16.000.000 PLN, dann 16.000.000 PLN - 10.000.000 PLN = 6.000.000 PLN, (2) CIT/MIT-Berechnung: 6.000.000 PLN * 0,035% = 5.600 PLN.

Hält ein Steuerpflichtiger in seiner Eigenschaft als verbundenes Unternehmen eine Beteiligung am Kapital eines anderen Unternehmens, so wird der Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage mindert, in dem Verhältnis bestimmt, in dem die Einkünfte aus den Gebäuden zum Gesamtbetrag dieser Einkünfte des Steuerpflichtigen und seiner verbundenen Unternehmen stehen.

Beispiel:  

Gesellschaft A ist Eigentümer eines Gebäudes, das es vollständig an andere Unternehmen vermietet, wobei es Einnahmen in Höhe von 20.000.000 PLN pro Monat erzielt. Darüber hinaus besitzt die Gesellschaft 70% des Kapitals von Gesellschaft B und 50% des Kapitals von Gesellschaft C. Die Gesellschaften B und C haben auch Gebäude in ihrem Anlagevermögen, die sie vermieten, und die Einnahmen im Zusammenhang mit diesen Gebäuden entsprechen den jeweiligen Beträgen: Gesellschaft B - 12.000.000 PLN, Gesellschaft C - 18.000.000 PLN. Im Berichtsmonat wird in Gesellschaft A der Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage für die CIT/MIT reduziert (es handelt sich um eine Reduzierung des gesetzlichen Betrags um 10.000.000 PLN im Verhältnis zu den Einnahmen aus dem Anlagevermögen der verbundenen Unternehmen), wie folgt ermittelt: (1) 10.000.000 PLN x [20.000.000 PLN/ (20.000.000 PLN + 12.000.000 PLN + 18.000.000 PLN)] = 4.000.000 PLN. Die CIT/MIT-Bemessungsgrundlage für Gesellschaft A wird also im Berichtsmonat betragen: (1) 20.000.000 - 4.000.000 = 16.000.000 PLN, (2) und CIT/MIT-Steuer: 16.000.000 PLN x 0,00035 = 2.100 PLN.    

CIT- und PIT-Steuerpflichtige sind verpflichtet, die CIT/MIT für jeden Monat zu berechnen und sie bis zum 20. des Monats, der auf den Monat folgt, für den die Steuer fällig ist, auf das Konto des Finanzamts zu überweisen. Die Steuerpflichtigen können auch den Betrag der für einen bestimmten Monat gezahlten CIT/MIT vom Betrag der Einkommensteuervorauszahlungen abziehen. Wenn die Steuerpflichtigen die Vorschüsse vierteljährlich abrechnen, wird die Steuer auf das Gebäudeeinkommen für jeden Monat eines bestimmten Quartals abgezogen.

 

Wenn die CIT/MIT für einen bestimmten Monat höher ist als der Betrag der CIT-Vorauszahlung, reduziert der Steuerpflichtige die für den Monat fällige CIT-Vorauszahlung. Er zahlt also nur die CIT/MIT, ohne die Vorauszahlung zu entrichten.

Beispiel: 

Die CIT-Vorauszahlung der Gesellschaft belief sich auf 7.000 PLN, während die CIT/MIT-Steuer 10.000 PLN betrug. In einem solchen Fall zahlt die Gesellschaft die CIT/MIT-Steuer in voller Höhe und leistet keine CIT-Vorauszahlung, da die CIT/MIT-Steuer die Vorauszahlung vollständig nutzt.

Wenn der Betrag der CIT/MIT für einen bestimmten Monat niedriger ist als die CIT-Vorauszahlung, hat der Steuerpflichtige zwei Möglichkeiten: (1) nur die CIT-Vorauszahlung für diesen Monat zahlen oder (2) CIT/MIT und die CIT-Vorauszahlung abzüglich der gezahlten CIT/MIT zahlen.

Beispiel: 

Die CIT-Vorauszahlung der Gesellschaft betrug 23.000 PLN, die CIT/MIT-Steuer belief sich auf 10.000 PLN. In einem solchen Fall kann die Gesellschaft: (1) nur die CIT-Vorauszahlung von 23.000 PLN zu zahlen oder (2) die CIT/MIT-Steuer von 10.000 PLN und die CIT-Vorauszahlung von 13.000 PLN zu zahlen.

 

Tadeusz Wnuk, Steuerkonsultant, ATA Tax Sp. z o.o.

 

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