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Antwort auf die parlamentarische Anfrage zur Verpflichtung zur Erstellung einer Gruppendokumentation

2021-08-12

Am 27. Juli 2021 beantwortete das Finanzministerium die parlamentarische Anfrage Nr. 23727 zur Verrechnungspreisregelung (AZ: DCT3.054.1.2021). Die gestellten Fragen betrafen die Bestimmung der Verpflichtung zur Erstellung einer Gruppendokumentation (Master File).

Keine Informationen über die Erfüllung der Bedingungen zur Erstellung von Master File

Die erste Frage bezog sich auf den Fall, dass ein Steuerpflichtiger keine Informationen darüber hat, dass eine Gruppe verbundener Unternehmen die Bedingungen erfüllt, die ihn zur Erstellung einer Gruppendokumentation verpflichten, aber eine Erklärung des Mutterunternehmens erhält, dass die Bedingungen nicht erfüllt sind. Reicht dies aus, um die möglichen Folgen des Fehlens einer Stammdatei zu vermeiden?

Wie das Finanzministerium erläutert, enthalten die Verrechnungspreisvorschriften keine Verpflichtung, das Fehlen der Voraussetzungen für die Erstellung einer Konzerndokumentation zu dokumentieren (z.B. durch Einholung einer entsprechenden Erklärung der Muttergesellschaft). Es wurde jedoch betont, dass der Steuerpflichtige in einer solchen Situation die gebotene Sorgfalt zeigen und entsprechende Schritte unternehmen sollte, um die ihm obliegenden Verpflichtungen zu ermitteln - z. B. durch eine Analyse der Höhe der konsolidierten Einnahmen der Gruppe.

Befreiung von der Erstellung örtlicher Dokumentation und Master File

Eine weitere Frage betraf die Notwendigkeit der Erstellung der Gruppendokumentation in einer Situation, in der der Steuerpflichtige von der Verpflichtung zur Erstellung einer lokalen Verrechnungspreisdokumentation (Local File) befreit war und daher keine lokale Dokumentation erstellen musste.


§

Nach den Bestimmungen des CIT-Gesetzes und des PIT-Gesetzes gilt die Verpflichtung zur Erstellung einer Konzernverrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen, die nach der Voll- oder Quotenmethode konsolidiert werden und zur Erstellung einer lokalen Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind.

§


Folglich ist ein Unternehmen, das von der Pflicht zur Erstellung einer lokalen Dokumentation befreit ist, nicht verpflichtet, eine Konzerndokumentation zu erstellen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass eine der Voraussetzungen für die Pflicht zur Erstellung einer Stammdatei nicht erfüllt ist.

Steueroase-Transaktionen mit nicht verbundenen Unternehmen

In Beantwortung der dritten Frage der Interpellation gab das Finanzministerium an, dass die Erstellung einer lokalen Dokumentation nur für Transaktionen, die mit einem nicht verbundenen Unternehmen aus der so genannten Steueroase abgeschlossen werden, nicht die Verpflichtung zur Erstellung einer Stammdatei nach sich zieht. Die Verpflichtung besteht nur für verbundene Unternehmen.

Der Standpunkt des Finanzministeriums ist zweifelsohne eine gute Nachricht für die Steuerpflichtigen. Es sei jedoch daran erinnert, dass die Antworten auf die Anfragen der Abgeordneten keine Rechtsquelle darstellen und die darin enthaltenen Erklärungen daher für die Steuerbehörden nicht bindend sind.

Anna Skórska, Koordinator für Transferpreise, ATA Tax Sp. z o.o.

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